Allgemeine Mietbedingungen

  1. Der Mieter haftet während der kompletten Leihzeit, ab Zeitpunkt der Übergabe bis zur Rückgabe der o. g. Teile, für die durch den Betrieb der o. g. Teile entstehenden Schäden.

 

  1. Insbesondere haftet der Mieter bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust der o. g. Teile bzw. einzelner Teile.

 

  1. Die Regulierung des Schadens erfolgt zum Wiederbeschaffungswert, Erforderliche Reparaturen werden nur durch eine vom Hersteller autorisierte Fachwerkstatt vorgenommen und werden vom Mieter übernommen.

 

  1. Das Pavillon ist gegen leichten bis mittleren Wind geschützt. Je nachdem wie windgeschützt oder windanfällig der Aufstellungsort ist, kann des Pavillon eventuell bei starkem Wind nicht aufgebaut werden. Wird das nicht eingehalten, haftet der Mieter.

 

  1. Das ordentliche sichern gegen Wind und Wetter des Pavillon muss durch den Mieter gewährleistet sein. Ist die Sicherheit nicht einzuschätzen, tritt 4. In Kraft.

 

  1. Der Pavillon ist nicht versichert. Alle entstehenden Kosten durch Beschädigungen am Pavillon sowie durch den Pavillon trägt der Mieter.

 

  1. Vom Mieter verursachte Verschmutzungen an den Zeltplanen und dem Zeltgestänge sind vom Mieter wieder zu beseitigen. Legen Sie die Zeltplanen möglichst nur auf einer sauberen und trockenen Oberfläche zusammen. Bei schmutziger Rückgabe fallen Reinigungskosten in Höhe von 150€ an.

 

  1. Gasflaschen und Gasheizungen gehören ab dem Zeitpunkt der Übergabe zur Verantwortung des Mieters. Sollte durch falschen Umgang ein Schaden an Gegenständen oder Personen entstehen haftet der Mieter im vollen Umfang. Die Gasflaschen sowie Gasheizungen sind nicht versichert. Alle entstehenden Kosten durch Beschädigungen an den Geräten sowie durch die Gasflaschen und Gasheizungen, trägt der Mieter.

 

  1. Wird der Aufbau vom Vermieter übernommen, entfallen 4 und 5. Sollte sich im Laufe der Mietzeit ein Unwetter mit starkem Regen und Wind andeuten, hat der Mieter die Gefahrenlage zu verantworten und notfalls das Zelt zusätzlich zu sichern oder ab zu bauen. Wird dieses nicht beachtet tritt 1 bis 6 in Kraft.

 

  1. Die Partybeleuchtung und PA Systeme sind nicht wassergeschützt. Jeder Schaden der durch Wasser oder Feuchtigkeit entstanden ist, muss vom Mieter übernommen werden.

 

  1. Die Stromerzeuger werden mit einem maximalen Ölstand herausgegeben. Bei Verwendung über 48 Betriebsstunden muss der Mieter dem Vermieter dies Mitteilen um ggf. ein Ersatzöl zu erhalten. Es darf kein anderes Öl nachgefüllt werden.

 

  1. Die Stromerzeuger dürfen nicht in Garagen oder schlecht belüfteten Orten betrieben werden. Die Stromerzeuger sind nach der Brandschutzverordnung zu sichern.

 

  1. Die Stromerzeuger sind Mit Kraftstoff Super, kein E10 zu betreiben und werden mit leerem Tank vermietet, restlicher Kraftstoff der nach Gebrauch im Stromerzeuger verbleibt wird nicht erstattet. Stromerzeuger dürfen nur auf einem geeigneten und geraden Untergrund betrieben werden. Es dürfen keine Reparaturen durchgeführt werden.

 

  1. Mit der Unterschrift des Mieters stimmt er zu, die allgemeinen Mietbedingungen gelesen sowie die Betriebsanweisungen akzeptiert zu haben.